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Voraussetzung für die Scheidung

Scheidung
Die Ehe kann grundsätzlich nur gerichtlich geschieden werden. Es ist dabei irrelevant, ob sie lange oder ob sie kurz angehalten hat. Eine Annullierung ist nur in großen Ausnahmefällen möglich, die sich meist auf eine Vortäuschung falscher Tatsachen beziehen. Das kann zum Beispiel eine Täuschung über Vorstrafen, voreheliche Kinder oder auch schwere Krankheiten sein.
Wie der Scheidung Ablauf genau definiert ist, hängt vom einzelnen Fall ab.

Wann wird eine Ehe geschieden

Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach dem Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden, wobei beide Ehepartner übereinstimmend den Zeitpunkt der Trennung angegeben haben, den das Gericht in diesem Fall nicht prüft. Eine räumliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses ist ebenfalls gültig. Früher kann eine Ehe nur unter der Voraussetzung geschieden werden, dass für einen Ehepartner die Weiterführung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellen würde. Hier gibt es weitere Informationen.
Dass eine Ehe zerrüttet und gescheitert ist, wird, wenn die Eheleute einig sind, vom Gericht nicht überprüft. Sollten sie sich jedoch nicht einig sein, muss dem Gericht klar erklärt werden, warum sie zerrüttet ist, was bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung dieser auch nicht erwartet wird. Im besten Fall bedeutet das, das die Ehepartner ein Jahr getrennt gelebt haben müssen. Wenn ein Ehepartner keine Scheidung möchten, muss eine drei Jahre lange räumliche Trennung stattgefunden haben.

Die einzelnen Scheidungsfälle

Die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres wird Härtefallscheidung genannt. Als Gründe akzeptiert, wird die Misshandlung, eine schwere Straftat zum Nachteil des anderen, wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist, sowie auch der Drogenkonsum. Wichtig zu bedenken ist, dass nur derjenige die Scheidung einreichen kann, der die Taten nicht begangen hat. Ein paar Gründe, wie eine kurze Ehe, eine Scheinehe oder ein Ehebruch werden nicht akzeptiert.
Bei der einvernehmlichen Scheidung muss kein Grund angegeben werden. Da ein gemeinsamer Antrag nicht möglich ist, muss ein Ehepartner den Antrag stellen. Wenn er ein Antragsteller ist und unter anderem mitteilt, dass die Scheidung von beiden erwünscht ist. Bei einer streitigen Scheidung nach einem Trennungsjahr, muss der Ehepartner, der sich scheiden lassen möchte, die Zerrüttung beweisen. Sollte der andere Ehepartner dies abstreiten, können sogar Zeugen vernommen werden. Bei einer Scheidung nach drei Jahren Trennungszeit, muss ausschließlich die Trennungszeit nachgewiesen werden, da die Ehe auch geschieden werden kann, wenn der andere Ehepartner widerspricht. Auch eine Begründung, warum die Scheidung gewünscht wird, ist in diesem Fall für das Gericht uninteressant und muss folglich nicht angegeben werden.
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